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Dokument-ID: 1265770
2.5.1.2 Wie ist bei der Meldung vorzugehen?
Wenn Einrichtungen melden, ist die Entscheidung nach dem Vier-Augen-Prinzip, also im Zusammenwirken von mindestens zwei Fachkräften, zu treffen. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen und hat die relevanten Wahrnehmungen und Schlussfolgerungen zu enthalten, außerdem den Namen und die Adresse der Kinder sowie der Melder.