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Dokument-ID: 1266835
4.2.3.4 Allgemeine bauliche Anforderungen
Hinweis:
In Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, muss sich ein Handwaschbecken in unmittelbarer Nähe befinden. Für in diesem Bereich eingesetzte Personen müssen auch Toiletten zur Verfügung stehen, die baulich keinen direkten Zugang zu diesen Räumen haben (Verordnung EG Nr 852/2004, Anhang II, Kap. I, Z 3).