2.6 Pflichten nach dem Sicherheitspolizeigesetz
Das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) • [Fußnote: Das SPG finden Sie auf www.ris.bka.gv.at unter: Bundesrecht > Bundesrecht konsolidiert > Titel/Abkürzung SPG.] wurde nach 2013 zuletzt 2021 novelliert. Ziel dieser Novelle ist es, Minderjährige noch umfassender vor Gewalt im Bereich der Familie zu schützen. Grund ist der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch von Kindern auf Schutz und Fürsorge. • [Fußnote: Dies ist im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, BGBl I Nr 4/2011, normiert.] Diesen Anspruch haben Kinder auch auf präventiver Ebene in Form von sicherheitspolizeilichen Maßnahmen. Durch dieses Gesetz sollen daher Minderjährige geschützt werden, die einen gefährlichen Angriff auf ihr Leben, ihre Gesundheit oder ihre Freiheit zu vergegenwärtigen haben – auch an Orten, die sie besuchen müssen.