Neu
Dokument-ID: 1259249
2.1.1 Pflichten des Erhalters von Kinderbetreuungseinrichtungen
Der Erhalter einer Kinderbetreuungseinrichtung ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gebäude nach dem jeweiligen Stand der Technik und nach den pädagogischen und sicherheitstechnischen Erfordernissen errichtet bzw erneuert werden.