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Dokument-ID: 1265751
2.4.2.7 Datenschutzbehörde
Die Aufgaben der Datenschutzbehörde sind insbesondere:
- Wahrung des Datenschutzes
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit
- Auseinandersetzung mit Beschwerden von betroffenen Personen
- (Amtswegige) Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen
- Bearbeitung und Prüfung der Meldung von Datenschutzverletzungen
- Verhängung von Strafen oder anderen Maßnahmen
- Internationale Aufgaben in Zusammenhang mit der EU