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Dokument-ID: 1265765
2.4.6.1 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten (Wien)
Die Magistratsabteilung 11 (MAG ELF) bietet seit Anfang 2010 präventive Maßnahmen in Form von ambulanten Angeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer ambulanten Leistung ist der Bezug des Pflegegeldes (Pflegestufe 1–7) und der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Wien.