3.7.2 Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung (BSO) ist als Dienstanweisung auszuführen und daher von der Leitung zu erlassen.
Sie sollte neben der Kompetenzaufteilung (Brandschutzorganisation, detaillierte Aufträge der beteiligten Personen) alle vorbeugenden Maßnahmen gegen Brandausbruch und Brandausbreitung, Angaben über das Verhalten im Brandfall (Brandmeldung, Alarmierung, Personenrettung, Brandbekämpfung, Zusammenarbeit mit der Feuerwehr) und Angaben über das Verhalten nach einem Brand (Vermeiden von Folgeschäden, Sichern der Brandstelle, Verbot des Betretens, Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von brandschutztechnischen Anlagen) enthalten.