4.2.1.3 Vorsorgeuntersuchungen
In Österreich gibt es keine Pflicht zu Untersuchungen von Kindern in den Lebensjahren vor der Schule. Diese werden jedoch dringend empfohlen, um Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und korrigieren zu können. In diesen Lebensjahren sind v.a. die Eltern in der Pflicht, Auffälligkeiten zu bemerken und dies mit dem Kinderarzt zu besprechen. Aber auch pädagogisches Personal in Horteinrichtungen und Kindergärten sollte aufmerksam sein und gegebenenfalls Besonderheiten den Erziehungsberechtigten melden.