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Dokument-ID: 1266955
6.2.2 Allgemeine baurechtliche Anforderungen
Die Festlegung von Bauordnungen steht in Österreich in der Verantwortung der Bundesländer. Bautechnische Anforderungen an die Gebäude wurden deshalb auch bundesländerspezifisch definiert. Somit existiert in Österreich eine Vielzahl an Bestimmungen und Anforderungssystemen, die oft nicht direkt miteinander vergleichbar sind.