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Dokument-ID: 1266698
3.7.4 Brandschutzbuch
Das Brandschutzbuch (BSB) dient dem Brandschutzbeauftragten als Arbeitsgrundlage. Auch für die Überprüfung durch Behördenorgane als Dokumentation aller für die Brandsicherheit des Betriebes relevanten Vorkommnisse sowie der Tätigkeit des BSB ist es unerlässlich. Es ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, jedoch empfiehlt sich ein Ringordner, in dem alle notwendigen Unterlagen eingeheftet werden. Besonders dokumentationssicher sind auch elektronische Brandschutzbücher.