Neu
Dokument-ID: 1259258
2.1.4 Sorgfaltspflicht
Eltern müssen die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern mit jener Sorgfalt erfüllen, die von einem durchschnittlich aufmerksamen und gewissenhaften Elternteil unter den gegebenen Umständen erwartet werden kann.