4.2.3.9 Überwachung durch Behörde
Die amtliche Lebensmittelkontrolle führt regelmäßig unangekündigte Überprüfungen der Betriebe und auch Probenziehungen von Produkten gemäß den Bestimmungen des LMSVG durch. Bei Wahrnehmung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften werden Maßnahmen zur Mängelbehebung mit einer Frist angeordnet.Werden die Mängel nicht behoben oder die angeordnete Berichtspflicht darüber nicht eingehalten, ist ein Bescheid zu erlassen. Sind über die routinemäßigen amtlichen Kontrollen weitere Überprüfungen notwendig, sind diese gemäß der Abgabenverordnung kostenpflichtig.