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Dokument-ID: 1265753
2.4.2.9 Bild- und Videoverarbeitung
Fotos und Videos sind wie jede andere Datenverarbeitung zu behandeln, sofern sie Personen abbilden. Landschaftsaufnahmen sind nicht erfasst und auch nicht, wenn Personen zufällig im Hintergrund sind (zB Selfie vor dem Stephansdom mit anderen Touristen im Hintergrund).