6.1.3 Kontrollmechanismen und Entscheidungsfindung im Anlassfall
Schulgebäude sind Gebäude, die in der Regel von einer großen Anzahl von Menschen gleichzeitig benutzt werden. Damit steigt naturgemäß auch das Gefahrenpotenzial. Die Gefährdungsmöglichkeiten beschränken sich dabei nicht allein auf die unmittelbaren Gebäudenutzer, sondern erstrecken sich auch auf ausführende Firmen oder auf Personen und Gegenstände in angrenzenden Bereichen (öffentliche Anlagen, Verkehrsanlagen, Nachbargrundstücke etc). Besonders Schulgebäude müssen als lebendige Bauwerke begriffen werden. Die intensive Nutzung erfordert eine gewissenhafte Wartung und den sich ständig ändernden Gebäude- und Raumanforderungen muss regelmäßig auch baulich Rechnung getragen werden, sofern neue schulische Konzepte eine geänderte Gebäudeorganisation benötigen. In Bildungseinrichtungen wird häufig gebaut, saniert, erweitert, umorganisiert, repariert und gewartet. Sind Neubau- und Erweiterungsarbeiten doch meistens langfristig planbar und impliziert dies damit auch die Möglichkeit, die nötige Sicherheit für die Gebäudenutzer zu definieren (evtl. durch Absiedlung des Schulbetriebes für den Bau- oder Renovierungszeitraum), so muss doch speziell auf Gefahren durch die Bestandsnutzung hingewiesen werden. Der Gefährdungsgrad hängt hier wesentlich davon ab, ob erhaltungsrelevante Untersuchungen vorrausschauend, dh regelmäßig, oder erst im Anlassfall durchgeführt werden.