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Dokument-ID: 1266670
3.7.3 Brandschutz-Eigenkontrollen
Die Eigenkontrolle soll behördliche Kontrollen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Die Eigenkontrolle soll zur frühzeitigen Entdeckung von Gefahren und Mängel führen und ist ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes.