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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.1.2 Meldepflichtige Erkrankungen im Überblick

Influenza A H5N1

Eigentlich gefährlich für den Bestand des Hausgeflügels ist die Vogelgrippe oder aviäre Influenza eine Form die vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann. Zurzeit gibt es keine Evidenz, dass das Virus von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Das natürliche Reservoir des Virus sind Wasservögel. Genauso können Hühner oder Puten Überträger sein, von denen virushaltige und aufgewirbelte Staubteilchen eingeatmet werden.Auch die Schmierinfektion durch schlechte Händehygiene und direkten Kontakt mit Tieren ist nachgewiesen worden. Grippesymptome treten zumeist nach spätestens 5 Tagen nach der Infektion auf. Die Betroffenen entwickeln im Verlauf meist eine Lungenentzündung die mit einer hohen Letalität einhergeht. Rund die Hälfte der bisher Erkrankten starb an dieser Erkrankung weshalb die aviäre Influenza in den meldepflichtigen Erkrankungen gelistet ist. Nicht ausgeschlossen ist, dass Mutationen des Virus von Mensch zu Mensch übertragbar sind.

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