© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1266519

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6.3 Rauchabzugseinrichtung

Jedes Treppenhaus ist an der obersten Stelle mit einer Rauchabzugsöffnung bzw einem geometrisch freien Querschnitt von mindestens 1m² auszustatten. Die Abzugsöffnung muss von der Angriffsebene der Feuerwehr und vom obersten Geschoss aus, auch bei Ausfall der elektrischen Energie, geöffnet werden können. Diese manuelle Auslösemöglichkeit ist mit „Rauchabzug“ zu beschriften. Es dürfen nur elektrische, druckluftbetriebene oder CO2-betriebene Anlagen ausgeführt werden. Werden Druckknopfmelder als Auslöseeinrichtungen verwendet, sind sie in grauem oder orangem Gehäuse unterzubringen. CO2-Auslösearmaturen, welche nicht mit Druckknopfmeldern verwechselt werden können, können auch in rotem Gehäuse untergebracht werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Sicherheitshandbuch für Bildungseinrichtungen in unserem Shop! Zum Shop