3.6.3 Rauchabzugseinrichtung
Jedes Treppenhaus ist an der obersten Stelle mit einer Rauchabzugsöffnung bzw einem geometrisch freien Querschnitt von mindestens 1m² auszustatten. Die Abzugsöffnung muss von der Angriffsebene der Feuerwehr und vom obersten Geschoss aus, auch bei Ausfall der elektrischen Energie, geöffnet werden können. Diese manuelle Auslösemöglichkeit ist mit „Rauchabzug“ zu beschriften. Es dürfen nur elektrische, druckluftbetriebene oder CO2-betriebene Anlagen ausgeführt werden. Werden Druckknopfmelder als Auslöseeinrichtungen verwendet, sind sie in grauem oder orangem Gehäuse unterzubringen. CO2-Auslösearmaturen, welche nicht mit Druckknopfmeldern verwechselt werden können, können auch in rotem Gehäuse untergebracht werden.