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Dokument-ID: 1263552
Verordnung über die Beurteilung der Leistung der Lehrer, Erzieher und Schulleiter
§ 2.
Für die Beurteilung der Leistung der Lehrer werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt:
- Vermittlung des im Lehrplan vorgeschriebenen Lehrstoffes gemäß dem Stand der Wissenschaft sowie unter Beachtung der dem Unterrichtsgegenstand entsprechenden didaktischen und methodischen Grundsätze,
- erzieherisches Wirken,
- die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderliche Zusammenarbeit mit den anderen Lehrern sowie mit den Erziehungsberechtigten,
- Erfüllung übertragener Funktionen (wie Klassenvorstand, Abteilungsvorstand, Kustos) im Sinne des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1974, sowie der administrativen Aufgaben.