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Neu Dokument-ID: 1260570

Vorschrift

Schulorganisationsgesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 21f. Sonderformen der Mittelschule

idF BGBl. I Nr. 165/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.11.2022

(Grundsatzbestimmung) Als Sonderformen können Mittelschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen, der sportlichen oder der englischsprachigen Ausbildung geführt werden, wobei die musische oder sportliche Ausbildung auch englischsprachig geführt werden kann.