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Neu Dokument-ID: 1263570

Vorschrift

Verordnung über die Beurteilung der Leistung der Lehrer, Erzieher und Schulleiter

Inhaltsverzeichnis

§ 4.

idF BGBl. Nr. 106/1985 | Datum des Inkrafttretens 31.07.1985

Für die Beurteilung der Leistung der Erzieher werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt:

  1. erzieherisches Wirken,
  2. Kenntnis der Schüler und ihrer Individuallage,
  3. die für die Erziehertätigkeit erforderliche Zusammenarbeit mit den anderen Erziehern, mit den Lehrern der Schüler sowie mit den Erziehungsberechtigten,
  4. Erfüllung übertragener Erziehungsaufgaben sowie der administrativen Aufgaben.