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Dokument-ID: 1263570
Verordnung über die Beurteilung der Leistung der Lehrer, Erzieher und Schulleiter
§ 4.
Für die Beurteilung der Leistung der Erzieher werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt:
- erzieherisches Wirken,
- Kenntnis der Schüler und ihrer Individuallage,
- die für die Erziehertätigkeit erforderliche Zusammenarbeit mit den anderen Erziehern, mit den Lehrern der Schüler sowie mit den Erziehungsberechtigten,
- Erfüllung übertragener Erziehungsaufgaben sowie der administrativen Aufgaben.