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Dokument-ID: 528782
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
ABSCHNITT I – Rechte und Freiheiten
Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Die Hohen Vertragschließenden Teile sichern allen ihrer Jurisdiktion unterstehenden Personen die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu.