Neu
Dokument-ID: 099811
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Artikel 48 – Gutachterliche Zuständigkeit des Gerichtshofs
Der Gerichtshof entscheidet, ob ein vom Ministerkomitee gestellter Antrag auf Erstattung eines Gutachtens in seine Zuständigkeit nach Artikel 47 fällt.