3.3 Brandschutz in Kindertagesstätten
Kindertagesstätten und Kindergärten stellen besondere Anforderungen an den Brandschutz. Kinder verbringen dort häufig zum ersten Mal in ihrem Leben ohne Beisein der Eltern den Tag – viele auch schon in einem besonders frühen Zeitpunkt ihrer Entwicklung, was in Bezug auf sicherheitstechnische Themen einen eigenen Handlungsbedarf erfordert. Insbesondere Kinder unter drei Jahren gelten als „nicht selbstständig gehfähige Personen“ und sind auf die passive (lenken, führen) sowie aktive (tragen, fahren) Unterstützung durch pädagogisches Personal angewiesen. Dies gilt besonders beim Aufenthalt in Obergeschoßen.