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Dokument-ID: 1279396
1.3.1 Allgemeines
Gem § 1296 ABGB trifft die Beweislast für das Verschulden den Geschädigten. • [Fußnote: Rz 1992/33.] Im Zweifel gilt die Vermutung, dass ein Schaden ohne Sorgfaltsverletzung eingetreten ist.