6 Pfand- und Sicherungsabtretung
Pfandrecht und Sicherungsabtretung zählen zu den wichtigsten Kreditsicherheiten. Beide dienen dazu, dem Gläubiger im Fall der Nichterfüllung einer Forderung eine bevorzugte Zugriffsmöglichkeit auf bestimmte Vermögenswerte des Schuldners oder eines Dritten zu verschaffen. Trotz dieser gemeinsamen Sicherungsfunktion unterscheiden sie sich dogmatisch erheblich: Das Pfandrecht ist ein dingliches Recht an einer Sache oder an einem Recht, während die Sicherungsabtretung auf der Übertragung einer Forderung zu Sicherungszwecken beruht. In der Finanzierungspraxis treten beide Sicherungsformen häufig nebeneinander auf, weil sie unterschiedliche Vermögenswerte erfassen und unterschiedliche Verwertungsmechanismen bereitstellen.