1 Einleitung
Die Vertragserrichtung gilt mit gutem Grund als eine der Königsdisziplinen rechtsberatender Tätigkeit. Sie verlangt nicht nur fundierte Kenntnisse des materiellen Rechts, sondern ebenso die Fähigkeit, die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Parteien zu erfassen, mögliche Entwicklungen vorauszudenken und diese in eine klare, rechtssichere und praktisch handhabbare Regelung zu übersetzen. Der Vertragserrichter hat dabei nicht bloß bereits Vereinbartes sprachlich festzuhalten. Seine wesentliche Aufgabe besteht vielmehr darin, Regelungsbedarf zu erkennen, Interessen auszugleichen, Risiken sichtbar zu machen und Lösungen für jene Situationen vorzusehen, die die Parteien bei Vertragsabschluss häufig noch nicht ausreichend bedenken.