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Dokument-ID: 1279398
1.3.3 Beweislastthema – Sorgfaltsverbindlichkeiten
Übersicht
Der Gläubiger hat den Schaden (Umfang und Höhe) zu beweisen, die Sorgfaltsverletzung (dh, Nichterfüllung, rechtswidriges Verhalten), die Kausalität der Sorgfaltsverletzung für den Schaden. Der Schuldner kann sich dadurch entlasten, dass er die Sorgfaltsverletzung nicht verschuldet hat.