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Dokument-ID: 1279256
3 Haftungsvermeidung bei der Testamentserrichtung
Neben der erbrechtlichen Beratung ist die Testamentserrichtung der zweite für den Rechtsberater riskante Tätigkeitsbereich. Die mit dem ErbRÄG 2015 einhergehenden Neuerungen und Unklarheiten haben das Haftungsrisiko des Testamentsverfassers weiter erhöht.