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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.1 Praxishinweis: Wertsicherungsklausel – Mindestinhalte

Eine Wertsicherungsklausel sollte zumindest eindeutig regeln:

  • Referenzindex: etwa Verbraucherpreisindex
  • Ausgangsbasis: Indexzahl und Kalendermonat
  • Schwellenwert: ab welcher Veränderung angepasst wird
  • Anpassungsrichtung: Erhöhung und gegebenenfalls Senkung
  • Zeitpunkt: ab wann die Anpassung gilt
  • Berechnungsmodus: nachvollziehbare Formel
  • Mitteilung: ob und in welcher Form die Anpassung bekannt zu geben ist
  • MRG-Grenzen: ausdrücklicher Hinweis, dass zwingende Mietzinsobergrenzen unberührt bleiben

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