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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Judikatur und Praxisbeispiele

Die Entscheidung des OGH vom 24.10.2024, 1 Ob 95/24p ist vor allem deshalb für die Haftung des Vertragserrichters von Bedeutung, weil der OGH die Reichweite der gerichtlichen Kontrolle von Vorausvereinbarungen nach § 97 EheG präzisiert und damit auch den Maßstab verdeutlicht, an dem sich die Beratung und Gestaltung durch den Vertragserrichter orientieren muss.

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