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Dokument-ID: 1279417
4.3.2 Treuhandschaften und versicherte anwaltliche Tätigkeit
Vermögenshaftpflichtversicherung und Treuhandschaft
AVB sind nach den Grundsätzen der Vertragsauslegung auszulegen, und zwar orientiert am Maßstab des durchschnittlichen Versicherungsnehmers und stets unter Berücksichtigung des erkennbaren Zwecks einer Bestimmung. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0050063.]