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Dokument-ID: 1278940
3 Dokumentationspflichten: Beratungsprotokoll und Aktenvermerke
Eine umfassende gesetzliche Pflicht, jedes Beratungsgespräch in einem formellen Protokoll festzuhalten, besteht nicht. Dennoch ist eine sorgfältige Dokumentation ein wesentlicher Bestandteil professioneller Vertragserrichtung und Haftungsprävention. Sie dient der geordneten Mandatsbearbeitung, der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und der späteren Beweisführung.