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Dokument-ID: 1279262
3.2.4 Zu den „losen Blättern“ beim fremdhändigen Testament
Eine ausgesprochene Herausforderung und Haftungsfalle für den Rechtsanwalt oder Notar stellt die Judikatur des OGH zu fremdhändigen Testamenten dar, die nicht aus fest miteinander verbundenen A4-Blättern, sondern aus „losen Blättern“ bestehen.