5.2.2 Haftung für Unrichtigkeit von Notariatsakten – Entscheidungen
Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Auswirkungen
Als Urkundenverfasser haben Notare nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Der Notar hat, auch wenn er nur von einer Partei mit der Errichtung der Vertragsurkunde beauftragt worden ist, diese nicht gegen die andere Partei zu vertreten, sondern als Verfasser der gemeinsamen Urkunde beide Parteien gleichermaßen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der einzelnen Vereinbarungen zu belehren. Er ist verpflichtet, beide Parteien mit gleicher Sorgfalt zu behandeln sowie ihre Interessen wahrzunehmen, und hat dabei jede Parteilichkeit zu vermeiden. • [Fußnote: OGH 19.9.2002, 3 Ob 35/02x; 24.2.2004, 7 Ob 302/03t.]