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Tanja Stangl-Fraberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.8 Mietverhältnisse

Mietverhältnisse beim Eigentumserwerb

Wenn der Hauptmieter einer Eigentumswohnung diese Wohnung käuflich erwirbt, wird er gem § 1120 ABGB auch deren Vermieter, sodass das Mietverhältnis durch Vereinigung erlischt (3 Ob 117/68; 3 Ob 554/94; 5 Ob 119/13f; 5 Ob 145/13d; 5 Ob 48/14s; 7 Ob 205/15w; 5 Ob 54/16a).

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