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Dokument-ID: 1279275
3 Fehler bei Grundbuchsanträgen und Rangwahrung
Der Vertragserrichter hat die für die Durchführung erforderlichen Grundbuchsanträge sorgfältig, vollständig und fristgerecht vorzubereiten und einzubringen. Besondere Bedeutung kommt der korrekten Bezeichnung des Grundbuchskörpers, der erforderlichen Urkunden und Zustimmungen sowie der Sicherung des vorgesehenen Rangs zu. Fehler oder Verzögerungen können zu Rangverlusten und erheblichen Vermögensschäden führen und daher Haftungsansprüche auslösen.