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Dokument-ID: 1279271
1.1.1 Gesetzliche Grundlagen für Rechtsanwälte
Für Fehler bei der Betreuung von Klienten haben Rechtsanwälte mit dem Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB einzustehen. Der Rechtsanwalt schuldet eine fachgerechte Geschäftsbesorgung. Die Haftungsgrundlage wird in den Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung (§ 9 RAO) und subsidiär in den Bestimmungen des ABGB über den Bevollmächtigungsvertrag erblickt. • [Fußnote: OGH 20.1.2000, 6 Ob 304/99w.]