2 Berufs- und Rollenbild des Vertragserrichters
Der Rechtsanwalt als Vertragserrichter
Einleitung
Bei der Vertragserrichtung ist der Rechtsanwalt regelmäßig zunächst Berater und Interessenvertreter einer Vertragspartei. Seine Aufgabe besteht in diesem Fall darin, die mit dem Vertrag verfolgten Ziele seines Mandanten rechtlich abzusichern, dessen Interessen in den Vertragsverhandlungen zur Geltung zu bringen und nachteilige Risiken möglichst zu vermeiden oder zu begrenzen. Dabei muss für sämtliche Beteiligten klar erkennbar sein, in wessen Auftrag und Interesse der Rechtsanwalt tätig wird.