1 Gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung und Haftungsmaßstab
Die gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung verlangt vom Vertragserrichter eine besonders sorgfältige Abstimmung zwischen dem Parteiwillen, zwingendem Gesellschaftsrecht, dispositiven Gestaltungsmöglichkeiten und den wirtschaftlichen Zielen der Beteiligten. Der Vertragserrichter hat dabei regelmäßig mehrere Ebenen zu beachten: das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, die organisationsrechtliche Ausgestaltung der Gesellschaft als Verband sowie – bei Syndikats- und Gesellschaftervereinbarungen – schuldrechtliche Bindungen außerhalb des Gesellschaftsvertrags.