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Dokument-ID: 1279249
2 Haftungsvermeidung bei der Rechtsberatung über die Testamentserrichtung
Praktisch gibt es zwei Tätigkeitsbereiche, aus denen für den Rechtsanwalt oder Notar eine Haftung resultieren kann: die unvollständige oder unrichtige Rechtsberatung und die Errichtung eines wegen Formmangels unwirksamen Testaments.