5 Treuhandmodelle und Zahlungsabwicklung
Nach der sorgfältigen Vertragserrichtung und der damit einhergehenden Erfüllung der Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Erwerber steht in der Praxis die konkrete Abwicklung der Zahlungen und die treuhänderische Sicherung im Mittelpunkt. Die Wahl und korrekte Umsetzung eines geeigneten Treuhandmodells ist für den als Vertragserrichter und Treuhänder tätigen Rechtsanwalt oder Notar von zentraler haftungsrechtlicher Bedeutung. Eine unzureichende Treuhandgestaltung oder -überwachung kann nicht nur zur Unwirksamkeit der Sicherung führen, sondern den Treuhänder persönlich gegenüber dem Erwerber haftbar machen – sei es aus dem Treuhandverhältnis, aus § 1299 ABGB oder wegen Verletzung von Schutzgesetzen des BTVG.