2.1 Zustandekommen des Kaufvertrages
Hauptpunkte des Vertrags: Kaufgegenstand und Kaufpreis
Ein Kaufvertrag kommt durch Einigung über die Hauptpunkte Ware und Preis zustande; Ware und Preis müssen entweder bestimmt oder zumindest bestimmbar sein. Im Fall eines Liegenschaftskaufes sind daher die inhaltlichen Mindestanforderungen, die die Vertragsparteien jedenfalls festlegen müssen, die Liegenschaft und der Kaufpreis. Bei einem Kaufvertrag über eine belastete Liegenschaft zählt die Judikatur – unter Kritik der Lehre – auch die Vereinbarung über die Lastentragung zu den inhaltlichen Mindestanforderungen (OGH 13.07.2007, 5 Ob 130/07i).