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Dokument-ID: 1260503
Schulunterrichtsgesetz (SchuUG)
§ 2. Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule
Zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes regelt dieses Bundesgesetz die innere Ordnung des Schulwesens als Grundlage des Zusammenwirkens von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten als Schulgemeinschaft.