Schulunterrichtsgesetz (SchuUG)
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1. ABSCHNITT § 1. - § 2b.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN -
2. ABSCHNITT § 3. - § 5.
AUFNAHME IN DIE SCHULE -
3. ABSCHNITT § 6. - § 8.
AUFNAHMS- UND EIGNUNGSPRÜFUNGEN -
4. ABSCHNITT § 9. - § 16.
UNTERRICHTSORDNUNG- § 9. Klassen- und Gruppenbildung, Klassenzuweisung, Lehrfächerverteilung
- § 10. Stundenplan
- § 11. Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
- § 12. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
- §12a. Betreuungsteil
- § 13. Schulveranstaltungen
- § 13a. Schulbezogene Veranstaltungen
- § 13b. Individuelle Berufs(bildungs)orientierung
- §14. Unterrichtsmittel
- § 14a. IKT-gestützter Unterricht
- § 15. Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln
- § 16. Unterrichtssprache
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5. ABSCHNITT § 17. - § 24.
UNTERRICHTSARBEIT UND SCHÜLERBEURTEILUNG- § 17. Unterrichtsarbeit
- § 18. Leistungsbeurteilung
- § 18a. Alternative Leistungsbeurteilung und Leistungsinformation in der Volks- und Sonderschule
- § 18b. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung mittels elektronischer Kommunikation
- § 19. Information der Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten
- § 19a. Individuelle Lernbegleitung
- § 20. Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe
- § 21. Beurteilung des Verhaltens in der Schule
- § 22. Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis, Schulbesuchsbestätigung
- § 22a. Semesterzeugnis
- § 22b. Besuch von Unterrichtsgegenständen eines anderen Semesters oder einer anderen Schulstufe
- § 23. Wiederholungsprüfung
- § 23a. Semesterprüfung
- § 23a. Semesterprüfung über noch nicht besuchte Unterrichtsgegenstände
- § 24. Anwendung auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler
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6. ABSCHNITT § 25. - § 31c.
AUFSTEIGEN, WIEDERHOLEN VON SCHULSTUFEN- § 25. Aufsteigen
- § 26. Begabungsförderung – Überspringen von Schulstufen
- § 26a. Begabungsförderung – Überspringen an den „Nahtstellen“
- § 27. Wiederholen von Schulstufen
- § 28. Aufnahme in die 1. Stufe einer Mittelschule, einer mittleren oder einer höheren Schule
- § 29. Übertritt in eine andere Schulart oder eine andere Form oder Fachrichtung einer Schulart
- § 30. Wechsel von der semestrierten Oberstufe
- § 30a. Wechsel in die semestrierte Oberstufe
- § 31. Übertritt von Schülern mittlerer berufsbildender Schulen in höhere berufsbildende Schulen
- § 31a. Differenzierungsmaßnahmen
- § 31b. Zuordnung zu Leistungsniveaus in Pflichtgegenständen mit Leistungsdifferenzierung
- § 31c. Teilnahme am Unterricht in einer anderen Schulstufe an Sonderschulen
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7. Abschnitt § 31e. - § 33.
Mindest- und Höchstdauer sowie Beendigung des Schulbesuches -
8. Abschnitt § 34. - § 42.
Abschließende Prüfungen, Externistenprüfungen- § 34. Form und Umfang der abschließenden Prüfungen
- § 35. Prüfungskommission
- § 36. Prüfungstermine
- § 36a. Zulassung zur Prüfung
- § 37. Prüfungsgebiete, Aufgabenstellungen, Prüfungsvorgang
- § 38. Beurteilung der Leistungen bei der Prüfung
- § 39. Prüfungszeugnisse
- § 40. Wiederholung von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten
- § 41. Zusatzprüfungen
- § 42. Externistenprüfungen
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9. ABSCHNITT § 43. - § 50.
SCHULORDNUNG- § 43. Pflichten der Schüler
- § 44. Gestaltung des Schullebens, Sicherheit in der Schule einschließlich Kinderschutz und Qualitätssicherung
- § 44a. Beaufsichtigung von Schülern durch Nichtlehrer (-erzieher, -freizeitpädagogen)
- § 45. Fernbleiben von der Schule
- § 46. Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen, schulfremde Werbung
- § 47. Mitwirkung der Schule an der Erziehung
- § 48. Verständigungspflichten der Schule
- § 49. Ausschluß eines Schülers
- § 50. Anwendung auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler
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10. ABSCHNITT § 51. - § 57.
FUNKTIONEN DES LEHRERS; LEHRERKONFERENZEN- § 51. Lehrer
- § 52. Kustos
- § 53. Werkstättenleiter und Bauhofleiter
- § 54. Klassenvorstand
- § 54a. Fachkoordinator
- § 55. Abteilungsvorstand und Fachvorstand
- § 55a. Erzieher
- § 55b. Freizeitpädagoge
- § 55c. Lernbegleiter
- § 55d. Bereichsleiter, Bereichsleiterin
- § 55e. Lehramtsstudierende in der Schulpraxis
- § 56. Schulleitung, Schulcluster-Leitung
- § 57. Lehrerkonferenzen
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11. ABSCHNITT § 57a. - § 59b.
SCHULE UND SCHÜLER -
12. ABSCHNITT § 60. - § 63.
SCHULE UND ERZIEHUNGSBERECHTIGTE -
13. ABSCHNITT § 63a. - § 64a.
LEHRER, SCHÜLER UND ERZIEHUNGSBERECHTIGTE -
14. ABSCHNITT § 65. - § 65a.
ERWEITERTE SCHULGEMEINSCHAFT -
15. ABSCHNITT § 66. - § 66b.
SCHULÄRZTLICHE BETREUUNG -
16. ABSCHNITT § 67. - § 77a.
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN- § 67. Vertretung durch die Erziehungsberechtigten
- § 68. Handlungsfähigkeit des minderjährigen Schülers
- § 69. Untätigbleiben der minderjährigen Schülerin oder des minderjährigen Schülers
- § 70. Verfahren
- § 70a. Elektronische Kommunikation
- § 71. Provisorialverfahren (Widerspruch)
- § 72. Zustellung
- § 72a. Elektronische Zustellungen und Urkundenarchiv
- § 73. Entscheidungspflicht
- § 74. Fristberechnung
- § 75. Nostrifikation ausländischer Zeugnisse
- § 76. Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse
- § 77. Klassenbücher
- § 77a. Formblätter und Datenmuster; Aufbewahrung von Protokollen und Aufzeichnungen
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17. ABSCHNITT § 78. - § 80.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN