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Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Rechtsgrundlagen und Vertragsgestaltung

Für Kreditverträge, bei denen der Kreditnehmer ein Unternehmer ist und der Kredit nicht zu privaten Zwecken aufgenommen wird (also nicht in den Anwendungsbereich des VKrG 2026 fällt), gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen des ABGB sowie die spezifischen Regelungen des UGB.

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