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Dokument-ID: 1253180
8.1.1.3 Abdeckung des Straßennetzes
Die zu betreuenden Straßennetzlängen einer Straßen- oder Autobahnmeisterei hängen primär von der Art des zu betreuenden Straßennetzes, der Anzahl der zu betreuenden Anlagen (Objekte) sowie von den topografischen Verhältnissen ab.