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Dokument-ID: 1254071
7.7.7.2 Drei Formen der Abschreibung
Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen entsprechend der Restnutzungsdauer. Sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht bekannt oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelbar, erfolgt der Ansatz mit vorsichtig geschätzten Zeitwerten mittels aktueller Baupreise.