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Dokument-ID: 1249721
3.7.2 Definition ländlicher Straßen und Wege
In der RVS 03.03.811 wird der Begriff „Ländliche Straßen“ für jene Verkehrsflächen angewandt, die der Feinerschließung ländlicher Gebiete dienen und nicht Landesstraßen B und L sind. Dabei werden zwei Arten der ländlichen Straßen unterschieden: