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Dokument-ID: 1250363
3.9.2 Arten von Radverkehrsanlagen
Folgende Arten von Radverkehrsanlagen können nach RVS 03.02.13 unterschieden werden:
- Radfahrstreifen: Für den Fahrradverkehr bestimmter und besonders gekennzeichneter Teil der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen angezeigt wird.
- Radweg: Für den Verkehr mit Fahrrädern bestimmter, gekennzeichneter Weg.
- Fahrradstraße: Straße oder Straßenabschnitt, wo außer dem Fahrradverkehr jeder Fahrzeugverkehr verboten ist.
- Geh- und Radweg: Für den Fußgänger- und Fahrradverkehr bestimmter, gekennzeichneter Weg.
- Mehrzweckstreifen: Radfahrstreifen oder Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist.
- Radfahrerüberfahrt: Ein auf beiden Seiten durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung durch Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil. Im Zuge der Führung eines gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern benützbaren Geh- und Radweges erfolgt die Querung einer Straße in Form von „Gemeinsamer Schutzweg und Radfahrüberfahrt“ (genannt „St. Pöltner Modell“).