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Neu Dokument-ID: 1249709

Alfred Weninger-Vycudil | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5.5.11 Konstruktionsstärken bei ländlichen Straßen und Güterwegen

Ländliche Straßen und Güterwege mit einer Verkehrsbelastung von weniger als 10 Lkw/24 h können mit Oberbaukonstruktionen, die wesentlich geringere Konstruktionsstärken aufweisen, ausgeführt werden. Die entsprechenden Regelungen finden sich dabei in der RVS 03.03.81 • [Fußnote: RVS 03.03.81, Ländliche Straßen und Güterwege. Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, Österreichische Forschungsgesellschaft für Straße – Schiene – Verkehr, Wien, 1992., wo ein Grenzwert von 50.000 NLW für die Anwendung der dort beschriebenen Konstruktionen gilt.

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